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Devisengeschäfte
Devisengeschäfte, bei denen die Währungen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses (in der Praxis zwei Tage später) getauscht werden, heißen „Devisenkassageschäfte“.
Hingegen ist ein „Devisentermingeschäft“ ein Devisengeschäft, bei dem der Tausch von Währungen zu einem bestimmten zukünftigen Termin und zu einem bereits bei Geschäftsabschluß vereinbarten Devisenkurs (Terminkurs) vereinbart wird. Devisentermingeschäfte eignen sich zur Sicherung gegen Wechselkursschwankungen.
Zwischen dem Devisenkassa- und dem Devisenterminkurs besteht eine Differenz, die als „Swapsatz“ bezeichnet wird; diese wird in Prozent des Devisenkassakurses ausgedrückt. Liegt der Terminkurs über dem Kassakurs, spricht man von einem „Report“, liegt er darunter, von einem „Deport”. Ausgangspunkt ist das Zinsniveau im In- bzw. Ausland:
Zinsniveau Inland > Zinsniveau Ausland = Deport
Zinsniveau Inland < Zinsniveau Ausland = Report
Bei Devisenoptionsgeschäften erwirbt der Käufer das Recht, an einem bestimmten Tag oder auch innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag in einer Währung zu einem festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Je nach Inhalt des Geschäfts unterscheidet man Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Geschäftspartner des Erwerbers einer Option wird als Stillhalter bezeichnet.
Bei einem Devisen-Futures-Kontrakt verpflichtet sich der Erwerber, zu einem bestimmten Betrag Währungen zu kaufen bzw. zu verkaufen.
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